Kompanieordnung
für die Gebirgsschützenkompanie Prien am Chiemsee e.V.
Gemäß den Statuten wird die Kompanieordnung erlassen.
Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen sind durch jedes Kompanieorgan möglich.
Abschnitt I
Persönliche Ausstattung
Bekleidung:
Die Monturen der Gebirgsschützenkompanie Prien am Chiemsee lehnen sich an die frühere Zeit an; sie sind sichtbarer Ausdruck der Zugehörigkeit und äußeres Zeichen der gemeinsamen Gesinnung und Verbundenheit.
Da durch die ständigen Besatzungen Bayerns durch Schweden, Panduren, Kroaten, Österreicher und Franzosen das Land in alter Zeit wiederholt ausgeraubt und ausgeplündert wurde, bekamen die weißblauen Armbinden und die weißblauen Kokarden an den Hüten besondere Bedeutung, weil vielerorts die bunten Lodenröcke der Tracht getragen wurden. Als Herzog Maximilian 1605 das Tragen langer Hosen befahl, widersetzten sich die Altbayern mit Entschiedenheit und Erfolg, da die „Landschaft“ (der Landtag) daraufhin vermittelnd eingriff. Seitdem blieb es bei der Bundhose bis auf den heutigen Tag, deren Tragen in der alten Zeit als besonderes Privileg der Gebirgsschützen galt.
Die Montur der Gebirgsschützen der Priener Kompanie ist nur durch Entscheidung der ordentlichen
Kompanieversammlung zu ändern.
Die Montur besteht aus dem beigegrauen Überrock mit Hornknöpfen und der Armbinde am linken Oberarm, dem schwarzen Stopselhut mit Kokarde und Spielhahnfeder, der schwarzen Bundhose zu weißen Strümpfen und schwarzen Halbschuhen.
Auf dem weißen Hemd wird ein rotes Krawattentuch getragen. Der Hosenträger hat Querriegel.
Zur Bewaffnung der Schützen gehört der Karabiner, Mitglieder des Vorstandes tragen Degen, Portepee.
Rangabzeichen am Hut:
Hauptmann: Dreifache goldfarbene Hutschnur
Oberleutnant: Zweifache goldfarbene Hutschnur
Leutnant: Einfache goldfarbene Hutschnur
Ehrenoffiziere: je nach Dienstgrad bleibt die Hutschnur erhalten
Fähnrich u. Oberjäger: Grüne Hutschnur wie Mannschaft
Hutschmuck: weißblaue Kokarde, sowie Spielhahnstoß für alle Dienstgrade
natürliche Blumen je nach Jahreszeit, bei Gedenk- und Trauerfeiern nur grün
Pioniere: Lederschaber und Koppel
Zur Montur der Marketenderinnen gehört ein langer schwarzer Dirndlrock mit schwarzem Samtbund, weiße Trachtenbluse, grünes Mieder mit Silberhaken und –kette, weiße Strümpfe, geblümte Trachtenschürze und beigegraue kurze Jacke sowie Stopselhut mit Kokarde.
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Rangabzeichen:
– Offiziere und Ehrenoffiziere:
Hauptmann 2 goldene Streifen ca. 7 cm und eine umlaufende Borte am Montur-Kragen
Oberleutnant 2 goldene Streifen ca. 7 cm
Leutnant 1 goldene Streifen ca. 7 cm
Ehrenoffiziere behalten ihre Streifen wie beim bisherigen Offiziersrang
– Fähnrich und Oberjäger
1 Silberstreifen ca. 7 cm am Kragenspiegel
Armierung und Ausrüstung:
Alle Offiziere tragen zur Montur wahlweise einen Säbel, Stoßdegen oder Hirschfänger. Das Tragen eines Portepees ist jedem Offizier freigestellt.
Die Armierung für Mannschaftsdienstgrade, sowie die aktive Mannschaft, besteht einheitlich aus einem Karabiner K 98 (Original oder Salut). Ausnahmen: Dekowaffen
Pioniere: Zimmermannsbeil (Breitbeil oder Sapi) oder Schiffshaken, sowie historische Vorderladerpistole (Deko) im Koppel.
Marketenderinnen: Hölzernes Schnapsfassl (mit Inhalt); bei großen festlichen Anlässen und Füllhorn mit Blumen.
Mitglieder des Spielmannszuges tragen an der Schulter die Musikersymbole (Schwalbennester) ohne Fransen, der Tambourmajor mit Fransen.
Sonderregelungen und Ausnahmen sind möglich, müssen aber dem jeweils zuständigen Offizier vor dem Ausrücken mitgeteilt werden.
Zubehör:
Den besten aktiven Schützen beim Jahresschießen wird die Plakette in Gold, Silber und Bronze verliehen; sie kann mit der üblichen Schützenschnur als Symbol des Jahresbestschützen getragen werden.
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Abschnitt II
Ausrücken der Kompanie oder Teile derselben
Regelung des Ausrückens:
Die Hauptmannschaft entscheidet über das Ausrücken bei Veranstaltungen, Anlässen bzw. Beerdigungen von Mitgliedern.
Ausgerückt wird nur auf Anordnung des Hauptmanns oder bei seiner Verhinderung auf Anordnung seines Stellvertreters.
Zu welchem Anlass und in welcher Form und Stärke ausgerückt wird, entscheidet die Hauptmannschaft durch Mehrheitsbeschluß.
Bei der Beerdigung von aktiven Mitgliedern ist mit Fahne und „Wehrmann“ (K 98) auszurücken.
Fördernde Mitglieder werden von einer Fahnenabordnung zur letzten Ruhe geleitet.
Die Stellung eines evtl. Ehrendoppelpostens in der Aussegnungshalle bzw. am Grab bestimmt der Hauptmann nach Rücksprache mit den Hinterbliebenen.
Bei jeder Ausrückung bzw. Veranstaltung in voller Montur ist der Hut mit natürlichen roten Blumen zu schmücken.
Bei Traueranlässen ist ein frischer „Bruch“ aus Bux, Tannen- oder Fichtenzweige zu tragen.
Fahnenbegleitung:
Offiziere, Ehrenoffiziere oder Offiziere a. D. übernehmen die Fahnenbegleitung. Bundeswehroffiziere bzw. Bundeswehr-Reserveoffiziere dürfen bei dieser Tätigkeit eine Offiziersfangschnur tragen.
Orden und Ehrenzeichen:
An der Montur bzw. Dirndlg`wand dürfen nur getragen werden:
- mit Urkunden belegbare Orden und Auszeichnungen der BRD (z.B. Bundesverdienstkreuz)
des Landes (Bayer. Verdienstorden), des Bezirks (Obb. Bezirksmedaille), der Kommunen, der
Bundeswehr (Verdienstkreuz, Schützenschnur etc.) des BGS, des Deutschen und Bayerischen Landessportverbandes, der Hilfsorganisationen (Feuerwehr, BRK, THW, etc), des Deutschen- und des Bayerischen Sportschützenbundes, des Bundes Bayerischer Gebirgsschützenkompanien (BBGSK)
und der Schützenkompanien der Alpenregion, der eigenen Gebirgsschützenkompanie, aber auch Kriegsauszeichnungen, jedoch ohne nationalsozialistische Embleme sowie Auszeichnungen ausländischer Staaten.
Tragen der Auszeichnungen
Es ist Ehrensache, die vom Bund der Bayerischen Gebirgsschützenkompanien und die von der
eigenen oder von anderen Kompanien verliehene Auszeichnungen an der linken Brustseite der Schützenmontur zu tragen. Besitzt ein Mitglied mehr als zwei Orden wird die Anschaffung einer Ordensspange empfohlen. Für Orden und Ehrenzeichen die auch als Miniatur erhältlich sind, kann eine kleine Ordensspange angefertigt werden.
Reihenfolge:
Orden der BRD, Orden ausländischer Staaten, Orden und Auszeichnungen der Bundeswehr u. dem BGS, Landes- u. Bezirksorden. Orden des BBGSK, Schützenkompanien der Alpenregion, kommunale Medaillen, Medaillen der eigenen bzw. anderer Gebirgsschützenkompanien. Orden und Auszeichnungen der Hilfsorganisationen (DLRG, Feuerwehr, BRK, THW etc.), Deutsches- und Bayerisches Sportabzeichen.
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Festzeichen:
Festzeichen dürfen nur getragen werden, wenn sie mit dem Grund des Ausrückens in unmittelbarer Verbindung stehen. Ein persönliches Traditionszeichen sowie Ehrennadeln können am Hut getragen werden, jedoch sollen es nicht mehr als maximal fünf sein.
Wer nicht gemäß der Kompanieordnung oder gesonderter Anordnung nach bekleidet bzw. ausgerüstet ist, kann vom Ausrücken durch den Kommandoführer ausgeschlossen werden.
Formalausbildung:
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, an den angesetzten Übungen der Formalausbildung teilzunehmen.
Weisungsbefugnis:
Die Offiziere der Hauptmannschaft haben bei uniformiertem Auftreten gemäß Art. 7 Abs. 7 der Satzung Weisungsbefugnis.
Ausrückpflicht:
Alle aktiven Mitglieder sollen jährlich mindestens dreimal ausrücken. Zum Pflichtausrücken gehören der Patronatstag des Bundes der Bayerischen Gebirgsschützenkompanien (jeweils am 1. Sonntag im Mai), das Bataillonsfest des Inn-/Chiemgaus sowie das Alpenregionsfest. An Fronleichnam und am Volkstrauertag auszurücken, sollte ebenfalls für jeden Gebirgsschützen Ehrensache sein.
Abschnitt III
Durchführung von Veranstaltungen
Die Durchführung von Veranstaltungen ist Sache der Hauptmannschaft, die sich durch die Mitglieder des Kompanieausschusses unterstützen läßt.
Wer mit Einzelaufgaben einer solchen Veranstaltung betraut wird, muß hierzu auch in der Lage sein und ausdrücklich sein Einverständnis erklären.
Abschnitt IV
Kompanieeigene Ausstattung
Für die gemeinsame Ausstattung sind die Verwahrer bzw. Träger verantwortlich. Sie müssen diese Gegenstände bei Ausscheiden, Ausschluß oder Aufgabe des Amtes in einem einwandfreien Zustand zurückgeben. Bei Verlust oder Beschädigung ist Schadensersatz oder gleichwertige Ersatzbeschaffung zu leisten.
Abschnitt V
Formalausbildung
siehe Anlage 1
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Abschnitt VI
Kassenwesen
Die Führung sämtlicher Ein- und Ausgabebelege ist Sache des Zahlmeisters.
Er bestimmt auch nach Rücksprache mit der Hauptmannschaft über die Höhe der Ausgaben.
Ausgenommen hiervon ist lediglich der Hauptmann, der über einen Betrag von 150,– € für Sachauslagen, die die Kompanie betreffen (z.B. Geschenke), verfügen kann.
Anschaffungen, die verhältnismäßig hohe Kosten verursachen, können nur nach Abstimmung mit dem Ausschuß bzw. mit der Kompanieversammlung getätigt werden.
Die Höhe der Betragsgrenzen wird wie folgt festgelegt:
Verfügungsbetrag: bis 150.– € Hauptmann
bis 1.500.– € Hauptmannschaft
über 1.500.– € Kompanieausschuss
Abschnitt VII
Mitgliederehrungen / Beförderungen
- a) Verleihungen innerhalb der Kompanie
Die Zuständigkeit für Verleihungen von Kompanie-Ehrenmedaillen und anderer
Auszeichnungen liegen beim Verleihungsausschuß, er besteht aus der Hauptmannschaft.
- b) Verleihungen von außerhalb
Meldungen über Ehrungen für Kompanieangehörige an den Bund der Bayerischen
Gebirgsschützen-Kompanien und an andere Institutionen obliegen ausschließlich dem Hauptmann
und seinem Stellvertreter.
- d) Ernennungen
Die Hauptmannschaft und der erweiterte Kompanieausschuss werden gemäß der Satzung von der zuständigen Kompanieversammlung gewählt.
Über die Ernennung zum Ehrenoffizier bestimmt der Kompanieausschuß auf Vorschlag der Hauptmannschaft.
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Abschnitt VIII
Beschlüsse:
- a) Verstöße gegen die Kompanieordnung werden nach Art. 4 der Satzung geahndet!
- b) Hinweis auf Art. 5 der Satzung, Rechte und Pflichten der Mitglieder.
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Anhang 1:
Formalausbildung
Grundsatz:
Der Gebirgsschütze achtet auf die Ordentlichkeit seiner Montur und seines Hutes.
Er ist verantwortlich für seine Ausrüstung und die Sicherheit und Funktionsfähigkeit seiner Bewaffnung
Kommandos zur Marschordnung und Antreten
KOMPANIE ANTRETEN! Kompanie tritt in der angegebenen Marsch-
formation oder Linie an.
KOMPANIE HABT ACHT! Kompanie steht im Stillgestanden.
KOMPANIE LINKS oder RECHTS UM! Kommando wird durch eine 90° Drehung
ausgeführt.
KOMPANIE KEHRT! Kommando wird durch eine 180° Drehung
Auf dem rechten Haken ausgeführt.
IM GLEICHSCHRITT, MARSCH! Kompanie marschiert an. 1.Schritt immer mit dem
linken Fuß.
KOMPANIE LINKS oder Die innen marschierenden Schützen treten jeweils
RECHTS SCHWENKT, MARSCH! so kurz, daß die in der Mitte oder außen
marschierenden Schützen die Richtungsänderung
sauber ausführen können.
OHNE TRITT, MARSCH! Kompanie geht ausgerichtet wie in Marschord-
nung, Gleichschritt nicht erforderlich.
KOMPANIE, HALT! Kommando erfolgt auf den rechten Fuß. Mit dem
linken Fuß noch ein Schritt, der rechte Fuß wird
dann beigestellt.
GEWEHR BEI FUSS! Das Gewehr wird im geübten Viertakt-
Rhythmus bei „Gewehr bei“ bis auf wenige
Zentimeter über den Boden gebracht und beim
Wort „Fuß“ mit einem hörbaren Geräusch auf den
Boden gestellt.
SCHULTERT GEWEHR! Das Gewehr wird im eingeübten Fünftakt-
Rhythmus aufgenommen.
KOMPANIE RÜHRT‘S EUCH! Der linke Fuß wird einen halben Schritt schräg
nach vorne gesetzt, das Gewehr wird zwischen die
Beine gestellt und mit beiden Händen am
Bajonettverschluß umfaßt.
DIE AUGEN LINKS! Auf das Kommando links erfolgt die
Blickwendung in die befohlene Richtung links.
AUGEN RECHTS! Wie oben, nur die Blickwendung erfolgt nach
rechts.
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Kommandos zum Salutschießen
Im “ Normalfall Drei Schuss “
Aufstellung zum Salutschießen
Die Schützen stellen sich in Doppelreihe auf, Front zum Salutzugführer. Damit jeder Schütze diesen gut sieht und zum Einhalten des Sicherheitsabstandes immer auf „Lücke“ versetzt stellen.
Zustand des Karabiner 98k
Der abzugebenden Schusszahl entsprechend, sind ebenso viele Platzpatronen „unterladen“. Das Patronenlager ist leer und der Schlagbolzen entspannt.
Kommandos zum Salut
DIE SCHÜTZEN STEHEN IN RUHT Der Karabiner rechts, neben dem rechten Bein.
SCHÜTZEN – HABT ACHT! Die Schützen nehmen Grundstellung ein.
ZUM SALUT—–FERTIG ! Während der Schütze den Karabiner schräg vor den
Oberkörper nimmt, wird gleichzeitig das rechte Bein um
- 30 cm nach hinten genommen (Ausfallschritt).
Die linke Hand hält den Laufschutz, die rechte Hand geht
zum Kammerstengel.
LADEN! Mit der rechten Hand wird der Kammerstengel nach oben
gebracht, der Verschluss nach hinten bis zum Anschlag
gezogen, nun in die andere Richtung mit etwas Kraft die
Patrone ins Patronenlager transportiert und mit einer
Abwärtsbewegung die Kammer verschlossen. Der
Vorgang sollte in einem zügigen Viererschritt vollzogen
werden. Der Zeigefinger legt sich vorne außen auf den
Abzugsschutz und bleibt dort.
HOCH LEGT! Der Karabiner wird mit beiden Händen in die Höhe
genommen, bis der linke Arm ausgestreckt ist und der
Karabinerschaftboden sich ca. 5cm vor der rechten
Schulter befindet. Mit einem kurzen Seitenblick auf den
Nebenmann, kontrolliert jeder Schütze die Lage seines
Karabiners.
AN! Der Karabiner wird an die Schulter gezogen und der
rechte Zeigefinger vorsichtig an die obere Innenseite des
Abzugsschutzbügels gelegt.
KOMPANiiiiiiiiiiiiiiie FEUER ! Gleichzeitig mit dem Feuerbefehl senkt sich der Säbel
vom Salutzugführer nach unten und der Schütze reißt
seinen rechten Zeigefinger nach hinten-unten durch,
womit der Schuss ausgelöst wird.
ABSETZEN! Der Karabiner wird wieder vor den Oberkörper
genommen, die rechte Hand fasst den Kammerstengel.
LADEN! Usw. wie vorher beschrieben, entsprechend der
abzugebenden Schusszahl.
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Nach dem letzten Schuss kommt das Kommando
ABSETZEN! Der Karabiner kommt wieder vor den Oberkörper.
KAMMER AUF! Mit der rechten Hand wird die Patronenkammer geöffnet.
SICHERHEIT! Der rechte kleine Finger tastet das Patronenlager ab, mit
den Augen wird das Patronenlager überprüft. Sollte bei
der Überprüfung ein Fehler (Patrone im Lauf oder noch
Munition im Magazin) auffallen, entfällt das nächste
Kommando und der Schütze hat bei nächster Gelegenheit
dem Salutzugführer die Waffe zur Überprüfung
auszuhändigen.
KAMMER ZU! Mit dem linken Daumen wird das Patronenlager leicht
nach unten gedrückt, mit der rechten Hand der
Kammerstengel nach vorne geschoben und unter
gleichzeitigem hinten festhalten des Abzugs, der
Kammerstengel nach unten gedrückt.
GEWEHR BEI! Der Karabiner wird wieder mit der rechten Hand neben
das rechte Bein genommen.
FUSS! Die Waffe wird hörbar auf den Boden gesetzt.
DER SCHÜTZE STEHT IN
HABT ACHT! Bis ein neues Kommando gegeben wird.
Mit einem Blick auf den Boden versucht jeder Schütze zu erkennen, ob die ausgeworfenen Patronen abgefeuert sind. Mit Handzeichen ist der Salutzugführer auf Patronen, die nicht gezündet haben, hinzuweisen.